Feuer-Industrie-Versicherung
Gothaer Feuerversicherung
Wehren Sie finanzielle Feuerschäden ab
Selbst ausgereifte Brandschutzanlagen können nicht garantieren, dass Ihr Betrieb von einem Brand oder gar einer Explosion verschont bleibt. Schützen Sie deshalb Ihren Betrieb und Ihre Existenz mit unserer Feuer-Industrie-Versicherung. Die Feuerversicherung ist eine existenzielle Versicherung und für Industriebetriebe unverzichtbar.
- Unverzichtbare Existenzsicherung
- Umfassende Sicherheit bei Brand, Blitzschlag und Explosion
- Schadenvorsorge auch für fremdes Eigentum
Was ist bei der Feuer-Industrie-Versicherung versichert?
Bei der Feuer-Industrie-Versicherung ist Folgendes versichert:
- Gebäude mit ihren Bestandteilen, aber ohne Zubehör, soweit nichts anderes vereinbart ist
- Sachen, die dem Versicherungsnehmer gehören, unter Eigentumsvorbehalt erworben oder sicherungshalber übereignet sind
- Fremdes Eigentum
Welche Gefahren und Schäden sind bei der Feuer-Industrie-Versicherung abgedeckt?
Folgende Gefahren und Schäden sind bei der Feuer-Industrie-Versicherung u. a. abgedeckt:
- Schäden durch Feuer, d. h. Zerstörung oder Beschädigung sowie Abhandenkommen von versicherten Sachen durch Brand, Blitzschlag oder Explosion
- Schäden, die durch den Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung entstehen
Ebenso gehören zum Versicherungsschutz der Feuer-Industrie-Versicherung weitere risikogerechte besondere Vereinbarungen und Bestimmungen, die individuell zugrunde gelegt werden können.
Was Sie noch wissen sollten
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
Nicht versichert in der Feuer-Industrie-Versicherung sind Schäden durch Krieg, Kernenergie, innere Unruhen, Erdbeben, Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers. Ferner sind u. a. nicht versichert: Bearbeitungs-, Seng- und Überspannungsschäden.
Wo gilt die Feuer-Industrie-Versicherung?
Der Versicherungsschutz besteht nur innerhalb des vereinbarten Versicherungsortes. Erweiterte Regelungen sind natürlich möglich.
Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?
Die Versicherungssumme für bewegliche Sachen oder Gebäude hat grundsätzlich dem Neuwert zu entsprechen. Lediglich bei Sachen oder Gebäuden, deren Zustand insbesondere durch Abnutzung weniger als 40 Prozent des Neuwertes beträgt, ist der Zeitwert anzusetzen. Soweit Sachen im Betrieb nicht mehr eingesetzt werden, gilt nur der Verkaufs- bzw. Schrottpreis. Für Gebäude, die zum Abbruch bestimmt sind, gilt nur der für den Versicherungsnehmer erzielbare Verkaufspreis für das Gebäude. Für Vorräte ist der Wiederbeschaffungspreis oder der Betrag für die Neuherstellung zu berücksichtigen.
Als zusätzliche Leistung bieten wir Ihnen die Möglichkeit der automatischen Summenanpassung oder Indexierung der Versicherungssumme durch die sogenannte Wertzuschlagsklausel. Darüber hinaus bieten wir die Möglichkeit zur Vereinbarung einer Vorsorgeversicherungssumme, um eine Unterversicherung zu verhindern.
Was erhalten Sie im Schadensfall?
Bei der Feuer-Industrie-Versicherung erhalten Sie im Schadensfall schnell und unkompliziert den Neuwert, d. h. den Wert, um die Sachen in gleicher Art und Güte wieder zu beschaffen oder sie neu herzustellen.
Bei Gebäuden ersetzen wir den ortsüblichen Neubauwert einschließlich Architektengebühren sowie sonstiger Konstruktions- und Planungskosten. Sofern der Wert durch Abnutzung weniger als 40 Prozent des Neuwertes beträgt, ersetzen wir den Zeitwert. Im Reparaturschadensfall übernehmen wir die angefallenen Aufwendungen.
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